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Aktuelles

Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019
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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.

Mehr dazu hier im internen Bereich.

Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49

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Mail: Leila.schilow@netzwerk-courage.de

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